Im vorliegenden Berufungsverfahren gelangt demnach das neue Unterhaltsrecht zur Anwendung. 22.2.2 Durch den Betreuungsunterhalt sollen auch die finanziellen Auswirkungen der persönlichen Betreuung bzw. betreuungsbedingte Einkommenseinbussen von beiden Eltern gemeinsam getragen werden, nicht aber der betreuende Elternteil entlöhnt werden. Das Ziel ist die Gewährleistung der bestmöglichen Betreuungsverhältnis-