Die Krankenversicherungsprämie wird auf monatlich CHF 300.00 geschätzt, was für eine weibliche Versicherungsnehmerin im Kanton Bern angemessen erscheint. Kosten für auswärtige Verpflegung können bei einer auf drei Halbtage verteilten Arbeitstätigkeit (CIV 16 5883, pag. 229) nicht gewährt werden. Hingegen sind die Kosten für den Arbeitsweg ebenfalls auf CHF 280.00 festzusetzen – entsprechend dem Liberoabonnement für den Arbeitsweg nach Bern (vgl. CIV 16 5883, pag. 231). Zuzüglich Steuern beträgt der Bedarf der Lebenspartnerin des Berufungsklägers demnach CHF 2‘642.00 bzw. CHF 2‘688.00 ab April 2018 (vgl. Berechnungsblätter).