15 wie der Berufungskläger tätig ist, erscheint ein durchschnittliches Monatseinkommen in der Höhe von CHF 2‘250.00 als realistisch. Der Grundbetrag wird entsprechend desjenigen des Berufungsklägers auf CHF 950.00 festgesetzt. Bekannt ist die Höhe der Wohnungsmiete. Diese beläuft sich monatlich auf CHF 1‘325.00 (35% von CHF 2‘400.00 und CHF 250.00 Nebenkosten zuzüglich Anteil F.________). Die Krankenversicherungsprämie wird auf monatlich CHF 300.00 geschätzt, was für eine weibliche Versicherungsnehmerin im Kanton Bern angemessen erscheint.