Indessen bestehen diesbezüglich kaum gesicherte Angaben. Das Erwerbseinkommen seiner Lebenspartnerin bezifferte der Berufungskläger bei einem Beschäftigungsgrad von 30% auf zwischen CHF 2‘000.00 in schlechteren Monaten und CHF 3‘000.00 in den besten Monaten – es schwanke immer ein bisschen (CIV 16 5883, pag. 231). Verglichen mit den Einkommen der Berufungskläger sowie unter Berücksichtigung des Umstandes, dass sie im gleichen Berufsumfeld