Hinsichtlich der Frage, wie hoch der Wohnkostenanteil von Kindern zu bemessen ist, bestehen unterschiedliche Ansätze. Während einzelne Regionalgerichte jedem Kind etwa 20% der Wohnkosten anrechnen, gehen beispielsweise die Gerichte im Kanton Solothurn von den bisherigen Prozentzahlen zur Berechnung des Unterhalts aus (17% für ein Kind, 27% für zwei Kinder etc.; vgl. etwa Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn ZKBER.2016.104 vom 27. März 2017 E. 11.4, abrufbar unter https://gerichtsentscheide.so.ch).