Es sind daher die Kosten für ein Libero-Abonnement der Strecke bis Bern anzurechnen, mithin monatlich CHF 280.00. 21.3.3 Hinsichtlich seiner Wohnkosten bringt der Berufungskläger vor, seine von der Vorinstanz angerechneten Wohnkosten in der Höhe von CHF 860.00 seien ungenügend, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass eines der im gleichen Haushalt wohnenden Kinder noch keine zwei Jahre alt sei. Zudem seien ihm Kosten von CHF 200.00 anzurechnen, da er einen grossen Teil von zuhause aus arbeite.