Der Berufungskläger führt jedoch nicht aus und es ist nicht ersichtlich, weshalb er für die entsprechenden Reisen nicht den öffentlichen Verkehr benützen könnte. Es sind daher die Kosten für ein Libero-Abonnement der Strecke bis Bern anzurechnen, mithin monatlich CHF 280.00. 21.3.3 Hinsichtlich seiner Wohnkosten bringt der Berufungskläger vor, seine von der Vorinstanz angerechneten Wohnkosten in der Höhe von CHF 860.00 seien ungenügend, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass eines der im gleichen Haushalt wohnenden Kinder noch keine zwei Jahre alt sei.