13. Der Berufungskläger hat gleichzeitig mit der Einreichung der Berufung ein Gesuch um Leistung eines Prozesskostenvorschusses, eventualiter um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege, gestellt (ZK 17 539). 13.1 Ein Gesuch um Leistung eines Prozesskostenvorschusses ist prozessual betrachtet ein Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen, welches sich auf Art. 159 Abs. 3 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) bzw. Art. 163 ZGB stützt (Urteile des Bundesgerichts 5A_793/2008 vom 8. Mai 2009 E. 6.2 und 5A_97/2017 vom 23. August 2017 E. 12.1). Das Bundesgericht verneint seine Zu-