8. Angefochten ist ein im summarischen Verfahren ergangener, erstinstanzlicher Abänderungsentscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland betreffend die Zahlung von Unterhaltsbeiträgen. Die Streitigkeit erweist sich damit als vermögensrechtlich (Urteil des Bundesgerichts 5A_705/2013 vom 29. Juli 2014 E. 1.1). Der Streitwert beträgt mehr als CHF 10‘000.00, womit der Entscheid mit Berufung anfechtbar ist (Art. 92 Abs. 2 i.V.m. Art. 308 der Schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO; SR 272]).