___ ab Gesuchseinreichung (Februar 2017) einen monatlichen Kinderunterhaltsbeitrag in der Höhe von CHF 1‘500.00 zu bezahlen. Weiter sei der Eheschutzentscheid des Zivilgerichts Waadt vom 6. August 2014, Ziffer VII des Dispositivs, abzuändern und der Gesuchsteller sei ab Gesuchseinreichung nicht weiter zu verpflichten, der Gesuchsgegnerin Unterhaltsbeiträge zu leisten. Eventualiter sei das Verfahren an die erste Instanz zurückzuweisen (pag. 97 ff.).