3. Hiergegen erhob die Berufungsklägerin am 30. Oktober 2017 Berufung beim Obergericht des Kantons Bern und beantragte die kostenfällige Abweisung des Gesuchs um Erlass vorsorglicher Massnahmen vom 11. Januar 2017. Eventuell sei der Unterhaltsbeitrag für E.________ auf CHF 3‘400.00 festzusetzen, subeventuell sei die Angelegenheit zur Neuberechnung der Unterhaltsbeiträge für E.________ und die Berufungsklägerin an die Vorinstanz zurückzuweisen (pag. 83 ff.).