3. Soweit weitergehend wird das Gesuch um Abänderung des Eheschutzentscheides des «Tribunal d’arrondissement de la Broye et du Nord vaudois» vom 6. August 2014 abgewiesen. 4. Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 1‘000.00, werden zur Hauptsache (CIV 16 5883) geschlagen. 5. Jede Partei trägt ihre eigenen Parteikosten. 6. [Eröffnungsformel]