Am 11. Januar 2017 stellte der Berufungskläger beim Regionalgericht Bern- Mittelland ein Gesuch um gerichtliche Anordnung von vorsorglichen Massnahmen und beantragte unter anderem die gerichtliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen zugunsten des gemeinsamen Sohnes E.________ sowie zugunsten der Berufungsklägerin (CIV 17 212, pag. 1 ff.). 2.3 Mit Entscheid vom 18. Oktober 2017 erkannte das Regionalgericht Bern-Mittelland im Verfahren CIV 17 212 was folgt (pag. 43 ff.): 1.