2. 2.1 Mit Ehescheidungsklage vom 11. Oktober 2016 beantragte der Berufungskläger dem Regionalgericht Bern-Mittelland, die am 30. Januar 2009 vor dem Zivilstandesamt Yverdon-les-Bain VD abgeschlossene Ehe gerichtlich zu scheiden (CIV 16 5883, pag. 3 ff.). 2.2 Am 11. Januar 2017 stellte der Berufungskläger beim Regionalgericht Bern- Mittelland ein Gesuch um gerichtliche Anordnung von vorsorglichen Massnahmen und beantragte unter anderem die gerichtliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen zugunsten des gemeinsamen Sohnes E.________ sowie zugunsten der Berufungsklägerin (CIV 17 212, pag.