Kinderunterhaltspflicht bei konkurrierenden Ansprüchen, Gleichbehandlungsgrundsatz: Stellt sich im Rahmen einer vorsorglichen Massnahme im Ehescheidungsverfahren die Frage, ob eine Pensenreduktion zwecks Betreuung eines Kindes aus einer neuen Beziehung anerkannt werden kann, sind auch die Bedürfnisse des Kindes aus der Ursprungsfamilie zu berücksichtigen. Nebst dem zwischen den Kindern geltenden Gleichbehandlungsgrundsatz ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass der Unterhaltsschuldner im Rahmen seiner Ehe bereits Unterhaltspflichten eingegangen ist.