10 Die Kammer entscheidet: 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und die Ziffer 4 des angefochtenen Entscheids des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 26. Januar 2017 (CIV 16 7662) wird wie folgt ersetzt: Das Gesuch um vorsorgliche Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts vom 20. Dezember 2016 wird infolge Leistung einer hinreichenden und definitiven Sicherheit als gegenstandslos abgeschrieben.