23. Nach dem Gesagten ist die Beschwerde teilweise gutzuheissen. Das Verfahren um vorsorgliche Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts wird infolge Leistung einer hinreichenden und definitiven Sicherheit als gegenstandslos abgeschrieben. Die erstinstanzlichen Gerichtskosten von CHF 1‘000.00 werden gemäss festgelegtem Verteilschlüssel zu 10 % der Beschwerdeführerin und zu 90 % der Beschwerdegegnerin auferlegt. Damit hat die Beschwerdeführerin erstinstanzliche Gerichtskosten von CHF 100.00 und die Beschwerdegegnerin solche von CHF 900.00 zu bezahlen.