Das Thema der Sicherheit hat sich erledigt und es muss einzig noch die Auseinandersetzung über die Forderung an sich geführt werden. Die Beschwerdegegnerin als Eigentümerin der Grundstücke hat mit dem Streit zwischen der Unternehmerin und der Subunternehmerin nichts mehr zu tun. Mangels eines Hauptverfahrens müssen die Kosten des Massnahmeverfahrens daher sofort liquidiert werden.