__ AG vor Einleitung des Verfahrens um eine Sicherheitsleistung anzugehen: Diese sei für den ausstehenden Forderungsbetrag erfolglos gemahnt worden, und die Frist für die Eintragung eines Baupfands sei sehr kurz. Ein Zuwarten mit rechtlichen Schritten hätte von der Beschwerdegegnerin nicht mehr erwartet werden dürfen und es könne nicht behauptet werden, dass die Beschwerdeführerin unnötig Prozesskosten verursacht habe. Deshalb seien die Prozesskosten der Beschwerdegegnerin aufzuerlegen.