___ AG anrechnen lassen. Diese habe die offenen Rechnungen nicht bezahlt und im vorliegenden Verfahren eine definitive Sicherheit geleistet. Hätte die E.________ AG dies nicht getan, hätte das Gesuch gutgeheissen werden müssen. Der Beschwerdeführerin sei auch nicht zuzumuten gewesen, die E.________ AG vor Einleitung des Verfahrens um eine Sicherheitsleistung anzugehen: Diese sei für den ausstehenden Forderungsbetrag erfolglos gemahnt worden, und die Frist für die Eintragung eines Baupfands sei sehr kurz.