8. Gegen den Kostenentscheid erhob die Beschwerdeführerin am 2. Februar 2017 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren (pag. 165 ff.): 1. Das Gesuch um vorsorgliche Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts sei infolge Leistung einer hinreichenden und definitiven Sicherheit unter Aufhebung von Ziff. 4 des Entscheiddispositivs abzuschreiben und er sei der Kostenentscheid (Ziff. 5 – 6) des Regionalgerichts Bern-Mittelland, Zivilabteilung, vom 26. Januar 2016 [recte: 2017] aufzuheben. 2. Der Gesuchsgegnerin/Beschwerdegegnerin seien die Gerichtskosten von CHF 1‘000.00 aufzuerlegen.