7. Mit Entscheid vom 26. Januar 2017 (pag. 137 ff.) wies die Vorinstanz das Gesuch um vorsorgliche Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts infolge Leistung einer hinreichenden und definitiven Sicherheit durch die E.________ AG ab (Ziff. 4), 2 soweit es nicht zufolge Rückzugs gegenstandslos geworden war (Ziff. 2). Die Prozesskosten auferlegte sie der Beschwerdeführerin (Gerichtskosten CHF 1‘000.00, Parteientschädigung an die Beschwerdegegnerin von CHF 3‘872.90; Ziff. 5 und 6).