36. Rechtsanwalt B.________ macht in seiner Kostennote einen Zeitaufwand von 10.5 Stunden geltend und beurteilt den gebotenen Zeitaufwand, die Bedeutung der Streitsache sowie deren Schwierigkeit als durchschnittlich. Als volles Honorar wird ein Betrag von CHF 2‘625.00 angegeben. Ausserdem werden Auslagen in der Höhe von CHF 46.70 ausgewiesen und 8% Mehrwertsteuer hinzugerechnet.