2. Dem Beschwerdeführer sei für das vorliegende Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Beiordnung des Unterzeichnenden als amtlicher Anwalt. -unter Kosten- und Entschädigungsfolge- 4. Mit Verfügung vom 26. Oktober 2017 bestätigte der Instruktionsrichter den Eingang der Beschwerde und des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege und gab der C.________ AG (nachfolgend: Gegenpartei im Hauptverfahren) und der Vor- 2 instanz die Gelegenheit, innert 10 Tagen eine Stellungnahme hierzu einzureichen (pag. 24).