Beschwerde gegen den Entscheid der Schlichtungsbehörde D.________ vom 9. Oktober 2017 (...) uR-Gesuch des Beschwerdeführers Regeste: Die Festsetzung der amtlichen Entschädigung ist nicht Gegenstand des Gesuches der um unentgeltliche Rechtspflege ersuchenden Partei (E. 25). Bei Gewährung der unentgeltlichen Rechtsverbeiständung kann dem amtlichen Anwalt die Auflage erteilt werden, den Bewilligungsrichter zu informieren, sobald der getätigte Aufwand ein bestimmtes Maximalhonorar überschreitet (E. 30). Erwägungen: I. Prozessgeschichte