5. In der Folge reichte die Beschwerdeführerin am 1. September 2017 ein Ausstandsgesuch gegen den Beschwerdegegner ein (pag. 1 ff.). 6. Der Abteilungsleiter der Zivilabteilung des Regionalgerichts Bern-Mittelland, Gerichtspräsident Zwahlen, setzte dem Beschwerdegegner mit Verfügung vom 4. September 2017 Frist bis zum 18. September 2017, um eine Stellungnahme zum Ausstandsgesuch einzureichen (pag. 17). Der Beschwerdegegner liess sich nicht vernehmen. 7. Mit Entscheid vom 29. September 2017 wies Gerichtspräsident Zwahlen das Ausstandsgesuch ab und schlug die Verfahrenskosten zur Hauptsache (pag. 25 ff.).