Die Beklagte verlangte in ihrer Berufungsantwort vom 9. November 2017 primär die Aufhebung des angefochtenen Entscheides und ein Nichteintreten auf die Klage mangels sachlicher Zuständigkeit. Eventualiter beantragte sie die 3 Abweisung der Berufung und die Bestätigung des angefochtenen Entscheides. Im Zusammenhang mit ihrem Hauptbegehren ersucht sie um Ausrichtung einer Parteientschädigung aus der Gerichtskasse. 5. Auf die form- und fristgerechte Berufung ist einzutreten.