In ihrer Klageantwort vom 8. März 2016 schloss die Beklagte auf vollumfängliche Klageabweisung. 3. In der Folge fanden mehrere Verhandlungen statt und es wurden die Parteivertreter sowie diverse Zeugen angehört. Anlässlich des Schlusstermins vom 31. März 2017 bestätigten die Parteien ihre bereits gestellten Begehren. Mit Entscheid gleichen Datums wies die zuständige Gerichtspräsidentin des Regionalgerichts Bern-Mittelland die Klage ab (Ziff. 1) und verlegte die Kosten (Ziff. 2 und 3).