13.2 Fürsprecher C.________ machte in seiner Kostennote vom 14. November 2017 gestützt auf einen Streitwert von CHF 2 Mio. für das Berufungsverfahren ein Honorar von CHF 11‘720.00, Auslagen von CHF 30.00 und Mehrwertsteuer von CHF 940.00 geltend, ausmachend total CHF 12‘690.00. Dieses Honorar von CHF 11‘720.00 erweist sich mit Blick auf den Ausschöpfungsgrad des Tarifrahmens von rund 22 % und unter Berücksichtigung des erweiterten Schriftenwechsels mit teils nicht leicht verständlichen Eingaben der Berufungsklägerin, der leicht überdurch-