Der Tarifrahmen für das oberinstanzliche Berufungsverfahren liegt demnach bei CHF 14‘000.00 (0.5 % von 2.8 Mio.) bis CHF 196‘000.00 (7 % von CHF 2.8 Mio.). Innerhalb dieses Tarifrahmens bemisst sich die Gebühr nach dem gesamten Zeit- und Arbeitsaufwand, der Bedeutung des Geschäfts sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Kostenpflichtigen (Art. 5 Abs. 1 VKD). 12.2