Streitwert von CHF 2 Mio. für das erstinstanzliche Verfahren ein Honorar von CHF 58‘600.00, Auslagen von CHF 250.00 und Mehrwertsteuer von CHF 4‘708.00 geltend, ausmachend total CHF 63‘558.00. Entgegen dem Dafürhalten der Berufungsklägerin erweist sich dieses Honorar von CHF 58‘600.00 mit Blick auf den Ausschöpfungsgrad des Tarifrahmens von rund 55 % und unter Berücksichtigung der ausserordentlich langen Verfahrensdauer von 7 Jahren mit insgesamt drei Verhandlungsterminen, des grossen Aktenumfangs (beinhaltend u.a. viele Beilagen und teils nicht leicht verständliche Eingaben der Berufungsklä-