11. Schliesslich hat die Berufungsklägerin am 25. September 2017 eine als Berufungsergänzung entgegengenommene Eingabe eingereicht, mit der sie den vorinstanzlichen «Kostenentscheid» anficht. 11.1 Die Vorinstanz hat in ihrem Entscheid vom 7. August 2017 die Gerichtskosten betragsmässig auf CHF 28‘923.70 bestimmt und diese der Berufungsklägerin auferlegt. Weiter hat die Vorinstanz die Berufungsklägerin zur Zahlung einer betragsmässig noch zu bestimmenden Parteientschädigung an die Berufungsbeklagte verurteilt.