Das Gutachten ordnete die Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung denn auch unter dem Titel «Verschlechterung des Gesundheitszustandes» ein (vgl. S. 40 des Gutachtens) und bezeichnet die gestellte Diagnose als «Traumafolgestörung», die sich «auf dem Boden einer chronifizierten posttraumatischen Belastungsstörung» entwickelte (vgl. S. 25, 38 und 39 des Gutachtens). Die Beschwerden, die im Bericht von Dr. R.________ vom 12. September 2001 psychiatrisch-diagnostisch nach ICD-10 als «leichtes organisches Psychosyndrom nach Schädelhirntrauma» (F07.2) zusam-