19 Die diagnostizierte Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung beruht auf der bereits vor Vergleichsunterzeichnung diagnostizierten posttraumatischen Belastungsstörung und stellt eine mögliche bzw. bekannte Folgestörung dar (vgl. ICD-10 F62.0: «Eine posttraumatische Belastungsstörung [F43.1] kann dieser Form der Persönlichkeitsänderung vorausgegangen sein»).