So wurde insbesondere der Bericht von Dr. I.________ vom 23. September 2000 dem Ausfertigungsdatum entsprechend der Zeit nach Abschluss der Vereinbarung zugeordnet (S. 9 und 27 des Gutachtens), obwohl Dr. I.________ darin über den Behandlungszeitraum vom 5. Januar 2000 bis zur Sistierung der Therapie am 12. Mai 2000 berichtete, d.h. über die Zeit nach dem Rückfall Ende 1999 bis kurz vor der Unterzeichnung der Vereinbarung (KB 35). 9.4.2