_ ausgeführt, dass jede Partei ihre Risiken bewertet und man sich auf die Beträge geeinigt habe. Man habe sich mit den Informationen, welche man gehabt habe, auseinandergesetzt. Dies sei die übliche Saldoklausel, welche Voraussetzung sei, damit man überhaupt eine solche Vereinbarung abschliessen könne. Während der Zeuge U.________ das Gutachten H.________ mit keinem Wort erwähnt habe, habe der Zeuge J.________ erst auf Nachfrage und im Widerspruch zu seinen damaligen Korrespondenzschreiben (Anfechtungsschreiben vom 29. Januar 2000 und Schreiben an die K.