_ sei am 25. Mai 1998 erstellt, die Vereinbarung zwischen den Parteien aber erst am 19. Juli 2000 bzw. 7. August 2000 unterzeichnet worden, womit kein direkter zeitlicher Konnex bestehe. In der Zeit zwischen Mai 1998 und Juli/August 2000 seien diverse weitere medizinische Berichte erstellt worden, welche u.a. auch von einer längerfristigen Arbeitsunfähigkeit in der Grössenordnung von 50 % ausgegangen seien. Auf Ziffer 3 der Vereinbarung angesprochen, habe der Zeuge J.________ ausgeführt, dass jede Partei ihre Risiken bewertet und man sich auf die Beträge geeinigt habe.