5 Gesetzes über die Organisation der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft [GSOG; BSG 161.1]). 4.3 Der angefochtene Entscheid vom 7. August 2017 wurde der Berufungsklägerin am 9. August 2017 zugestellt (pag. 532). Mit Postaufgabe am 14. September 2017 erfolgte die Berufung fristgerecht innert der durch die Gerichtsferien verlängerten 30- tägigen Rechtsmittelfrist (Art. 311 Abs. 1 i.V.m. 145 Abs. 1 Bst. b ZPO).