Es stützte sich dabei auf das eingeholte MEDAS Gutachten, in dem von einer Einschränkung der ausserhäuslichen Erwerbstätigkeit von 60 % ausgegangen und die Verschlechterung des Gesundheitszustands ca. zwischen 1999 und 2001 geschätzt wurde. Mit Verfügung vom 6. Juni 2016 erhöhte die IV-Stelle des Kantons Aargau den Invaliditätsgrad auf 77 % und sprach rückwirkend per April 2010 (Zeitpunkt der Einleitung der Revision) der Berufungsklägerin eine ganze Rente zu. Die IV-Stelle stützte sich dabei auf das psychiatrische Gutachten W.______