___ gutachterlich untersucht. Er diagnostizierte ein organisches Psychosyndrom nach Schädelhirntrauma sowie eine angstbetonte Anpassungsstörung. Mit Verfügung vom 9. November 2006 sprach die IV-Stelle des Kantons Aargau der Berufungsklägerin rückwirkend ab 1. Februar 2001 eine halbe Invalidenrente basierend auf einem Invaliditätsgrad von 50 % zu. Es stützte sich dabei auf das eingeholte MEDAS Gutachten, in dem von einer Einschränkung der ausserhäuslichen Erwerbstätigkeit von 60 % ausgegangen und die Verschlechterung des Gesundheitszustands ca. zwischen 1999 und 2001 geschätzt wurde.