eine Schlussentschädigung von Fr. 180‘000.00 aus dem Verkehrsunfall vom __.__.1996, in dem sie als Mitfahrerin verunfallte. Die Schlussentschädigung setzt sich zusammen aus Fr. 100‘000.00 Erwerbsschaden/Erschwerung des wirtschaftlichen Fortkommens, Fr. 60‘000.00 Haushaltsschaden und Fr. 20‘000.00 Genugtuung. 2. Zusätzlich bezahlt die D.________ AG unter dem Titel vorprozessuale Anwaltskosten an den Rechtsvertreter Herrn Dr. J.________ den Betrag von Fr. 30‘000.00. 3. Damit sind die Parteien betreffend den Verkehrsunfall vom __.__.1996 auf der Autobahn A__ per Saldo aller Ansprüche auseinandergesetzt.