Symptomatisch standen nun eine groteske Vergesslichkeit sowie Konzentrationsstörungen nebst der Depressivität im Vordergrund. Erst im Februar 2000 war die Berufungsklägerin zu einer antidepressiven Medikation zu bewegen, welche allerdings wenig fruchtete und sie wenig später absetzte; am 12. Mai 2000 wurde die Therapie sistiert. Aus der fehlenden Besserung schloss Dr. I.________ in seinem Bericht vom 23. September 2000, dass die kognitiven Störungen organischer Natur seien, bedingt durch die leichte traumatische Hirnschädigung.