Dieser behandelte die von ihm diagnostizierte posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), wobei die Behandlung im August 1999 aufgrund «weitgehend remittierter Symptomatik» abgeschlossen werden konnte. Im Herbst 1999 führte eine berufliche Mehrbelastung der Berufungsklägerin zu einem depressiv gefärbten Rückfall und zur Wiederaufnahme der Behandlung im November 1999. Symptomatisch standen nun eine groteske Vergesslichkeit sowie Konzentrationsstörungen nebst der Depressivität im Vordergrund.