2 gen Tätigkeit schätzte Dr. G.________ auf 10‒20 % und er hielt die Prognose für günstig (nachfolgend: Gutachten H.________). 1.4 Am 21. September 1998 begann die Berufungsklägerin die Behandlung beim Psychiater Dr. I.________. Dieser behandelte die von ihm diagnostizierte posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), wobei die Behandlung im August 1999 aufgrund «weitgehend remittierter Symptomatik» abgeschlossen werden konnte.