Während ihr Sohn als einziger Insasse unverletzt blieb, erlag die Ehefrau des befreundeten Paares tags darauf ihren schweren Verletzungen. Die Berufungsklägerin selbst erlitt einen Kopfanprall (Rissquetschwunde oberhalb des rechten Auges) und verlor vorübergehend das Bewusstsein (anterograde Amnesie). Sie wurde einen Tag im Inselspital Bern überwacht und am 11. Juli 1996 mit der Diagnose RQW paraorbital rechts und commotio cerebri entlassen. 1.2 In der Folge traten bei der Berufungsklägerin Schwindel auf, welche etwa acht Monate lang anhielten. Am 19. August 1996 berichtete ihr Hausarzt Dr. E.______