Berufung gegen den Entscheid des Regionalgerichts Emmental- Oberaargau vom 7. August 2017 (C05 10 1838) Regeste Saldoklauseln in Entschädigungsvereinbarungen sind grundsätzlich weit auszulegen und erfassen ohne entsprechenden Vorbehalt auch Ansprüche, an welche die Parteien nicht gedacht haben (E. 8). Erwägungen: I.