Der Streitwert liegt in der Grössenordnung von Fr. 15'000.--. Das führt zu einem Tarifrahmen zwischen Fr. 1'500.-- bis 7'900.-- (Art. 5 PKV). Dieser wird bei summarischen Verfahren zu 30 bis 60% ausgeschöpft (Art. 5 Abs. 3 PKV). Im Ergebnis resultiert daraus für das erstinstanzliche Verfahren ein Rahmen von Fr. 500.-- bis 4'740.--. In Rechtsmittelverfahren, soweit sie vom bisherigen Anwalt geführt werden, beträgt das Honorar bis zu 50% des Honorars gemäss Art. 5 PKV. Daraus folgt für das Berufungsverfahren ein Honorarrahmen von Fr. 250.-- bis Fr. 2'370.--.