Bei diesem Ergebnis kann offen bleiben, wie es sich mit dem Feststellungsbegehren verhält. 19. Die Durchsicht der Belege zu den wirtschaftlichen Verhältnissen zeigt, dass die Mutter prozessarm ist. Die Berufung musste zwar abgewiesen werden. Angesichts der umstrittenen Rechtsfragen kann jedoch nicht gesagt werden, die Berufung sei von Anfang aussichtslos gewesen. Demzufolge ist der Mutter die unentgeltliche Rechtspflege für das oberinstanzliche Verfahren zu gewähren.