Die Schuldneranweisung ist ein familienrechtliches Instrument, welches für die Durchsetzung (einzig) von Unterhaltsforderungen vorgesehen ist. Sie wird im Zivilgesetzbuch und dort im "Zweiten Teil: Das Familienrecht" geregelt (Art. 132, Art. 177 und Art. 291 ZGB). Ihr Zweck ist es, dem Unterhaltsgläubiger auf unkomplizierte und effiziente Weise die Mittel zu verschaffen, welche für seine Lebensführung nötig sind. Es handelt sich somit um eine den Unterhaltsgläubiger privilegierende Massnahme.