Die Betreuungszulagen für die hier fragliche Periode (ab Gesuchseinreichung, d.h. 9. Schuljahr und sodann drei Lehrjahre) beläuft sich auf Fr. 12'000.-- (48 x 250). Damit ist die Berufungsschwelle bereits überschritten, so dass sich weitere Erörterungen zum Feststellungsbegehren erübrigen. Auf die form- und fristgerechte Berufung ist einzutreten.